Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der March 15 B.V.
Fassung: Februar 2017


Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen aber wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie dem Lieferanten rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.


1. Geltungsbereich
für alle Einkäufe von Waren von March 15 B.V., Van Hogenhoucklaan 156, 2596 TJ den Haag (Niederlande) , nachfolgend „March 15“ gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch March 15 gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, insbesondere allgemeine Verkaufs- oder Auftragsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als March 15 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.


2. Angebote und Preise
Angebote von March 15 sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann March 15 durch Übersendung einer Rechnung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen. Mit Bestellung der Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an March 15 zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer entfällt und wird in der Rechnung nicht ausgewiesen wenn Sie uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE-Nr.) spätestens mit der ersten Bestellung übermitteln. Fehler in der Rechnung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen.
Sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, werden Transport, Porto, Verpackungs-, Versicherungskosten, Zollgebühren oder andere Nebenabgaben gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten grundsätzlich unfrei ab Werk oder Lager von March 15.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Zahlungen müssen stets die Rechnungsnummer im Verwendungszweck ausweisen.


3. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Liefertermine oder -fristen, sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie erhalten die Ware ab einem Gesamtwarenwert von EK netto € 500,- oder von mindestens 5 Kartons frei Haus an die von Ihnen im System hinterlegte Lieferadresse sofern nichts anderes ausdrücklich vorher vereinbart wurde. March 15 ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Sofern nicht anders vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes von March 15. March 15 nimmt Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. Sofern wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzugs March 15 vom Vertrag zurücktritt, ist March 15 berechtigt, das Vorbehaltsgut heraus zu verlangen und der Kunde hat March 15 Zugang zu dem Vorbehaltsgut zu gewähren und es unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte herauszugeben. Alle mit der Herausgabe entstehenden Kosten trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche von March 15 bleiben hiervon unberührt.


4. Mangelgewährung
Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Farbgebung, Qualität, Formabweichungen, Größe, Gewicht, usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen, ebenso wie geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen sowie Ausstattungsänderungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind.
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Schäden der Verpackung, nach auspacken auf offensichtliche unter ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel zu untersuchen und innerhalb von 7 Tagen unter Angabe seiner Firma, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum March 15 gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Mängelhaftung von March 15 für die zu spät gerügten Mängel nicht in Betracht.
Alle Gewährleistungsansprüche nach Weiterverkauf der Waren an Endverbraucher unterliegt unseren Garantiebestimmungen welche Sie hier gesondert finden (http://march- luggage.productzone.net/guarantee.html) Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware im Original – oder in gleichwertiger Verpackung innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels zur Überprüfung an unsere Vertragswerkstatt zurückzusenden. Die Rücksendung der beanstandeten Ware ist mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen wie Kundenanschrift, Beifügung der Garantieurkunde, Kassenbeleg oder dergleichen zurückzusenden.
Sofern eine unsachgemäße Behandlung und / oder Lagerung zu den aufgetretenen Mängeln geführt hat oder für diese mitursächlich war, sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.



5. Haftung des Lieferanten
Der Lieferant haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden und insbesondere aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten beruhen. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus kann der Käufer Schadensersatz nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen.
Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.


6. „Private Label“ / Sonderanfertigungen
individuelle Fertigungen nach Kundenwunsch werden nach Absprache ab den jeweiligen Mindestauflagen und Mindestauftragswerten durch March 15 und durch von March 15 beauftragte Dritte ausgeführt. Die Lieferungen von Sonderanfertigungen erfolgen immer ab Herstellerwerk sofern keine anders lautende schriftliche Sondervereinbarung vorliegt. Es gelten die genannten Lieferzeiten ab dem Datum der schriftlichen Produktionsfreigabe der Produktion zugrunde liegenden Farb- und Formmuster. Ist eine Freigabe nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit unabhängig von den Ursachen (Farb-, Form-, Materialabweichungen) um die entsprechende Dauer bis zur endgültigen Produktionsfreigabe. Der Versand der Sonderanfertigungen erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
Für die Zahlungsweise bei Sonderanfertigungen gilt grundsätzlich eine 100%-ige Zahlung bei Auftragserteilung welche ohne jeden Abzug zu leisten ist. Alle Sonderanfertigungen sowie Artikel mit Individualisierung (wie Werbeanbringung) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Sämtliche an March 15 gesendete Unterlagen, Fotos, Vorlagen usw. werden von March 15 verwahrt. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Aufbewahrungspflicht seitens March 15 erlischt innerhalb eines Jahres.



7. Voraussetzungen für den Verkauf von March 15-Produkten
alle March 15 - Produkte müssen in einem gepflegten Ladenlokal in qualitativ hochwertiger, ansprechender und kundenfreundlicher Umgebung präsentiert werden. Der Händler gewährleistet eine Auswahl von verschiedenen Serien im Hartschalen- und Weichgepäck- Segment und bietet dem Endverbraucher pro Serie - sofern vorhanden - mindestens 2 Farben an. Die Kunden des Händlers müssen in Bezug auf die Produktpalette kompetent beraten und informiert werden können. Daher ist es notwendig, dass Händler und deren Mitarbeiter im Verkauf über das notwendige Wissen für den Verkauf der March 15-Produkte verfügen. Ein umfangreiches Know-How bezüglich Materialen, Schlösser, der Produktpalette und den Garantiebestimmungen setzt March 15 voraus. Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass Kundenanliegen qualifiziert bearbeitet werden und im Einklang mit den Garantiebestimmungen stehen.
Für den Verkauf über das Internet verpflichtet sich der Händler vorab folgende Informationen schriftlich zur Prüfung und Genehmigung seitens March 15 vorzulegen:
alle URL ́s (Internetseiten) über die er March 15 -Produkte anbieten will
sämtliche seiner Profile auf externen Plattformen (wie Ebay, Amazon, Zalando, ...)
Händlern ist es nicht gestattet auf Plattformen Versteigerungen von March 15 Produkten anzubieten. March 15 prüft die qualitative Aufstellung, grundsätzlich aber nicht die Preisstellung. Händler dürfen nur Produkte online stellen welche sie auch tatsächlich auf Lager haben und zeitnah liefern können. March 15 ist berechtigt, stichpunktartig die Einhaltung der Richtlinien durch die Händler zu überprüfen. Werden diese nicht eingehalten, so wird ihnen von March 15 eine Nachfrist zur Nachbesserung von 2 Wochen gewährt. Sind die beanstandeten Punkte nicht innerhalb dieser Frist behoben worden, ist March 15 berechtigt, bereits geschlossene Geschäftsverträge aufzukündigen und eine künftige Belieferung zu verweigern.


8. Schutzrechte
„March“, „March15“, „yearz by march“ sowie alle Marken mit denen die Waren von March 15 gekennzeichnet sind stehen im alleinigen Eigentum von March 15. Der Kunde erkennt diese Rechte an. Es besteht seitens der Kunden kein Anspruch auf unbegrenzte Nutzung dieser Marken. Kunden haben die Benutzung aller Marken von March 15 einzustellen sobald die Geschäftsbeziehung beendet und die letzten Artikel von March 15 verkauft wurden.


9. Schlußbestimmungen

Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht in den Haag, Niederlande. Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ungeachtet der obigen Gerichtsstandsvereinbarung kann March 15 den Händler auch an dessen Geschäftssitz verklagen.